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Die Bewerbungskosten (Erstellung sowie Versand von Bewerbungsunterlagen) können für Arbeitslose, Arbeitssuchende die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind sowie Ausbildungssuchenden jährlich bis zu 260,- Euro erstattet werden. Auszug aus dem Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB III) § 45 - Leistungen Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten 1. für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten), 2. im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden. |

