|
In den Gewerben des zulassungspflichtigen Handwerks ist der Meisterbrief nach wie vor die Voraussetzung für eine Existenzgründung im Handwerk.In dem Kleinunternehmergesetz ist festgelegt, wer einfache Tätigkeiten ausübt der darf sich auch ohne Meisterbrief in den zulassungspflichtigen Handwerksberufen selbstständig machen. Dazu zählen folgende Handwerksberufe : Augenoptiker Bäcker Boots- und Schiffbauer Brunnenbauer Büchsenmacher Chirurgiemechaniker Dachdecker Elektromaschinenbauer Elektrotechniker Feinwerkmechaniker Fleischer Friseure Gerüstbauer Glasbläser und Glasapparatebauer Glaser Hörgeräteakustiker Infortnationstechniker Installateure und Heizungsbauer Kälteanlägenbauer Karosserie und Fahrzeugbauer Klempner Konditoren Kraftfahrzeugmechaniker Landmaschinenmechaniker Maler und Lackierer Maurer und Betonbauer Metallbauer Offen- und luftheizungsbauer Orthopädieschuhmacher Orthopädietechniker Schornsteinfeger Seiler Steinmetze und Steinbildhauer Straßenbauer Stuckateure Tischler Vulkaniseure und Reifenmechaniker Wärme-, Kälte-, und Schalschutzisolierer Zahntechniker Zimmerer Zweiradmechaniker Weitere Informationen, Beratung und Hilfen bieten die Handwerkskammern und die Zentralverbände des Hanwerks. Diese sind zusammengeschlossen im: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. Internetadresse : www.zdh.de |

