Selbstständigkeit | Existenzgründung





In den Gewerben des zulassungspflichtigen Handwerks ist der Meisterbrief nach wie vor die Voraussetzung für eine Existenzgründung im Handwerk.In dem Kleinunternehmergesetz ist festgelegt, wer einfache Tätigkeiten ausübt der darf sich auch ohne Meisterbrief in den zulassungspflichtigen Handwerksberufen selbstständig machen. Dazu zählen folgende Handwerksberufe :


Augenoptiker
Bäcker
Boots- und Schiffbauer
Brunnenbauer
Büchsenmacher
Chirurgiemechaniker
Dachdecker
Elektromaschinenbauer
Elektrotechniker
Feinwerkmechaniker
Fleischer
Friseure
Gerüstbauer
Glasbläser und Glasapparatebauer
Glaser
Hörgeräteakustiker
Infortnationstechniker
Installateure und Heizungsbauer
Kälteanlägenbauer
Karosserie und Fahrzeugbauer
Klempner
Konditoren
Kraftfahrzeugmechaniker
Landmaschinenmechaniker
Maler und Lackierer
Maurer und Betonbauer
Metallbauer
Offen- und luftheizungsbauer
Orthopädieschuhmacher
Orthopädietechniker
Schornsteinfeger
Seiler
Steinmetze und Steinbildhauer
Straßenbauer
Stuckateure
Tischler
Vulkaniseure und Reifenmechaniker
Wärme-, Kälte-, und Schalschutzisolierer
Zahntechniker
Zimmerer
Zweiradmechaniker

Weitere Informationen, Beratung und Hilfen bieten die Handwerkskammern und die Zentralverbände des Hanwerks.
Diese sind zusammengeschlossen im: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. Internetadresse : www.zdh.de


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