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Anmeldungen und Genehmigungen Sie sind eine Formsache aber trotzdem eine Hürde.Viele Gründer unterschätzen die Anzahl notwendiger Genehmigungen und den damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwand. DieGenehmigungsverfahren dauern oft sehr lange. Der Unternehmensstart ist oft erst möglich, wenn alle Genehmigungen vorliegen. Nicht selten sind Genehmigungen mit Auflagen verknüpft, die zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Gewerbeamt Ein Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Für eine Gewerbeanmeldung wird ein gültiger Personalausweis oder Pass und besondere Genehmigungen und Nachweise bei einer erlaubnispflichtigen Gewerbeanmeldung. Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung sind Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Finanzamt Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über die Anmeldung des Gewerbes.Nur Freiberufler, Land- und Forstwirt müssen sich selbst anmelden.Sie bekommen eine Steuernummer vom Finanzamt zugewiesen. Kammern Auch die Kammern werden vom Gewerbeamt über die Anmeldung informiert.Sie werden von der für Sie zuständigen Industrie - und Handelskammer angeschrieben. Berufsgenossenschaft Die Berufsgenossenschaften sind Träger der sozialen Unfallversicherung.Ein Fragebogen wird zugeschickt dann prüft die Berufsgenossenschaft ob oder wieviel an Beiträgen zu Entrichten sind. Man sollte sich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen da bei Gründung oder einer Betriebsübernahme eine Anzeigepflicht besteht. Handelsregister Die Eintragung ins Handelsregister ist bei einem Betrieb im Sinne des Handelsgesetzbuches Pflicht.Der Eintrag erfolgt über den Notar beim Amtsgericht.Man sollte sich vor der Eintragung an die IHK zu wenden da einige Sachen zu beachten sind. Agentur für Arbeit Werden Arbeitnehmer/innen beschäftigt, muss der Betrieb bei der Agentur für Arbeit angemeldet werden. Eine Betriebsnummer wird zugeteilt. Krankenkasse und Sozialversicherung Die Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse/Ersatzkasse/ Rentenversicherung erfolgt unter angabe der Betriebsnummer die von der Agentur für Arbeit vergeben wurde. Versicherungen Man sollte sich gegen unberechtigte Ansprüche wehren können dazu braucht man eine Rechtsschutzversicherung.Für Schäden springt die Betriebshaftpflicht ein. Man sollte sich beraten lassen von den Versicherungsgesellschaften. |

