Existenzgründung ohne Meisterprüfung





In der Handwerksordnung geregelt Zulassungsfreie Gewerbe die keine Meisterpflicht bedürfen. dazu zählen unter folgenden :

Behälter- und Apparatebauer
Betonstein- und Terrazzohersteller
Bogenmacher
Böttcher
Brauer und Mälzer
Buchbinder
Buchdrucker
Schriftsetzer
Drucker
Damen- und Herrenschneider
Drechsler
Holzspielzeugmacher
Edelsteinschleifer
Estrichleger
Feinoptiker
Graveure
Flexografen
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Fotografen
Feinoptiker
Galvaniseure
Gebäudereiniger
Geigenbauer
Glas- und Porzellanmaler
Glasveredler
Gold- und Silberschmiede
Graveure
Handzuginstrumentenmacher
Holzbildhauer
Holzblasinstrumentenmacher
Keramiker
Klavier- und Cembalobauer
Korbmacher
Kürschner
Metall- und Glockengießer
Metallbildner
Metallblasinstrumentenmacher
Modellbauer
Modisten
Müller
Orgel- und Harmoniumbauer
Parkettleger
Raumausstattet
Rolladen- und Jalousiebauer
Sattler und Feintäschner
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Schneiderwerkzeugmacher
Schuhmacher
Segelmacher
Siebdrucker
Sticker
Textilreiniger
Uhrmacher
Vergolder
Wachszieher
Weber
Weinküfler
Zupfinstrumentenmacher

Unter einfache Tätigkeiten fallen die Tätigkeiten an die in einem Zeitraum von ca drei Monaten erlernt werden können. Informationen zu diesen Tätigkeiten erteilen die zuständigen Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammer.
Weitere Informationen im Internet: www.bis-handwerk.de


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