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Reisekosten können für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Vermittlung, Berufsberatung oder Eignungsfeststellung übernommen werden. Zusätzlich können bei mehrtägigen Fahrten für jeden vollen Kalendertag 16,- Euro sowie für Reiseantritt und Reisebeendigung jeweils 8,- Euro bezahlt werden. Werden Übernachtungskosten die nachweislich den Betrag von 16,- Euro je Nacht übersteigen und nicht zu vermeiden wären können erstattet werden. Bei Übernachtungskosten mit Frühstück wird der Betrag um 5,- Euro gekürzt. Mit der Reisekostenbeihilfe können bis zu 300,- Euro für Fahrtkosten die für die Fahrt zum Antritt einer auswärtigen Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsstelle entstehen, übernommen werden. |

